Wettbewerbe und Ausrüstung
 


Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)
 

Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten. Abzug beliebig (siehe Regel 1.70 SpO).
Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm.
Scheiben : Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand  = jeweils 50 mm.
Entfernung: 300 m.
Anschlag: Dreistellungskampf: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag.
Programme: a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 75 Minuten, 40 Schuss stehend in 105 Minuten und 40 Schuss kniend in 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse ( siehe Regel 1.70 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit  von 105 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel 1.90 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Knierolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
 

Quelle: DSB - "Sportschießen im Deutschen Schützenbund"

 


 


Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)
 

Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader drüfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht überschreiten. Mindestabzugswiderstand 1,5 kg. Stecher und Rückstecker sind nicht gestattet (siehe Regel 1.50 SpO).
Munition: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Scheiben: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Entfernung: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Anschlag: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Programm: Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend und 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten (siehe Regel 1.50 SpO).
 

Quelle: DSB - "Sportschießen im Deutschen Schützenbund"

 

 

   
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