Wettbewerbe und Ausrüstung
Ordonnanzgewehr 100 m
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Waffe: |
Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen. |
Munition: |
Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen |
Scheiben: |
Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm. |
Entfernung: |
100 m |
Anschlag: |
Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden. |
Programme: |
40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend a 10 Schuss und aus 2 Serien stehend a 10 Schuss ( Regel 1.58 SpO) |
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Quelle: DSB - "Sportschießen im Deutschen Schützenbund"
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