Wettbewerbe und Ausrüstung
 


Ordonnanzgewehr 100 m
 

Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Munition: Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.
Entfernung: 100 m
Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden.
Programme: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend a 10 Schuss und aus 2 Serien stehend a 10 Schuss ( Regel 1.58 SpO)
 

Quelle: DSB - "Sportschießen im Deutschen Schützenbund"

 

 

   
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